Wichtige Hinweise zur Installation der „Wasserzählerbügel“!

23. März 2023 : Das Bauamt der Gemeinde teilt mit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Zeitraum der nächsten sechs Jahren erfolgt die routinemäßige Wechslung aller Wasserzähler. Nutzen Sie bitte die Zeit und überprüfen Sie Ihre Wasserinstallation. Gemäß den seit vielen Jahren schon geltenden DIN-Vorschriften (DIN 1988) muss der Wasserzähler mit einer Halterung an der Wand („Wasserzählerbügel“) befestigt sein.

Die Hersteller aller Wasserzähler bestehen in der entsprechenden Einbauanleitung auf einen „spannungsfreien Einbau“ der Wasseruhr. Bei Missachtung dieser Vorgaben (nicht fachgerechter Einbau des Zählers) besteht die Möglichkeit, dass eine Schadensregulierung bei Wasserschäden abgelehnt wird, wenn der Wasserzähler undicht wird oder bricht.

Auch die Hersteller der Zähler haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau entstehen. Die eichrechtlichen Vorgaben verlangen ebenfalls einen spannungsfreien Einbau, um die Messgenauigkeit des Zählers zu gewährleisten. Auch in der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Stockheim ist schon immer geregelt, dass die Anlage nur nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden darf.

Das nachfolgende Schaubild (gilt für Wasserzähler mit Nenndurchfluss 2,5 m³/h) soll verdeutlichen, worauf es bei einem richtig installierten Hausanschluss ankommt. Den Einbau darf nur ein zugelassener Installateur vornehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Dirk Raupach, Bauamtsleiter