Mehr Wohnraum für unsere Gemeinde

01. Dezember 2022 : Ein Beratungsangebot für Sanierungsinteressierte

Mehr Wohnraum für unsere Gemeinde

Ein Beratungsangebot für Sanierungsinteressierte           

Die Gemeinde Stockheim hat in Zusammenarbeit mit dem Projekt Kommunalentwicklung von KRONACH Creativ e.V. einen Aktionsplan unter der Leitbotschaft „GEMEINSCHAFTL!CH“ entwickelt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Aktionsplanes ist die Verbesserung der Wohnraumsituation im gesamten Gemeindegebiet. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels ist die Bereitstellung von adäquatem und vor allem attraktiven Wohnraum eine Grundvoraussetzung für den zu generierenden Zuzug aber auch für eine realistische Bleibeperspektive. Hier einen konstruktiven Beitrag leisten zu können, war dem Projektteam ein großes Anliegen. Durch eine Sonderförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, die der Kommunalentwicklung zur Verfügung steht, ist es möglich, ein niedrigschwelliges Angebot in den Modellkommunen wie Wilhelmsthal initiieren und anbieten zu können.

Die SANIERUNGSERSTBERATUNG richtet sich an alle interessierten Immobilieneigentümer,  -verkäufer oder -käufer in der Gemeinde Stockheim, die sich mit dem Gedanken tragen, eine ungenutzte Wohnung, ein mindergenutztes Haus sinnvoll wiederzubeleben, aber noch nicht richtig wissen, wie sie das angehen sollen, vielleicht aber auch schon konkrete Vorstellungen haben, nur der Mut zur Umsetzung noch fehlt. Ein Pool an Architekturbüros aus der Region mit ihren Fachexperten stellen sich für diese Beratungsleistung zur Verfügung. Zusammen mit den Interessierten entwickeln sie ein erstes Gefühl, wie eine Sanierung ausschauen könnte. Was macht Sinn, was bietet sich an, was kann oder soll aus der Immobilie einmal werden? Dafür stehen ca. 10 Beratungsstunden zur Verfügung, die über einen Beratungsgutschein in Höhe von 1000 Euro (bei einer Eigenbeteiligung von 100 Euro) bei der Gemeinde beantragt werden können. 

Und so geht es:

Voraussetzungen für eine Sanierungserstberatung

1.     Das Gebäude muss leer stehen oder mindergenutzt sein.

2.     Das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein.

So läuft die Bewerbung ab:

1.     Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Stadt/-Gemeindeverwaltung.

2.     Ihr Ansprechpartner bei der Verwaltung prüft die Förderfähigkeit.

3.     Nach einer Bewilligung bezahlen Sie den Eigenanteil in Höhe von 100,- €.

4.     Nach Zahlungseingang wird Ihnen der sog. Beratungsschein überreicht.

 

So geht es nach dem Erhalt des Beratungsscheins weiter:

1.     Sie suchen sich aus dem Architektenpool eine/n Expert/in aus und vereinbaren ein gemeinsames Erstberatungsgespräch.

2.     Bei einer Vor-Ort-Besichtigung und einem ausführlichen Austausch klären Sie Ihre Anliegen und Fragen rund um Ihr Sanierungsvorhaben.

Antragsformular

Erklärfilm

Informationsbroschüre

Das Kontingent der Beratungsgutscheine ist begrenzt.

Bei Interesse wenden Sie sich an:

Gemeinde Stockheim

Johanna Geiger

09265 8070-31

johanna.geiger@stockheim.bayern.de
www.stockheim-online.de

 

Das Projekt Kommunalentwicklung wird gefördert durch: