Informationen zum Führerscheinumtausch

07. Mai 2024 : Wenn Sie in den Jahren ab 1971 geboren sind und noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie bis 19.01.2025 im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheins sein.

Sie haben noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarben) und sind in den Jahren ab 1971 geboren? Dann müssen Sie bis 19. Januar 2025 im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheins sein. So sollten Sie schrittweise vorgehen:

Sollte der Führerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, rufen Sie bitte zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt hat, und bitten um Zusendung einer sog. Karteikartenabschrift an Ihre Adresse, alternativ an das Landratsamt Kronach.
Anschließend vereinbaren Sie möglichst bis 31.10.2024 einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304), um sicherzustellen, dass Ihnen der Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf zugeht.
Zum Termin bringen Sie den Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis und ggf. die Karteikartenabschrift mit.
Anschließend bestellt die Führerscheinstelle den neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei. Die Produktion nimmt einige Zeit in Anspruch. Nutzen Sie die Möglichkeit des Direktversandes, dann wird Ihnen die neue Führerscheinkarte direkt nach Hause zugesandt und sie brauchen keinen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle.
Der neue Führerschein kostet 25,30 Euro. Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren in Höhe von 5,10 Euro an.

Die Jahrgänge 1953-1970 waren bereits in den vergangenen Jahren zum Umtausch aufgerufen und sollten sich, sofern noch nicht geschehen, umgehend mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen.

 

Falls weitergehende Fragen bestehen, kann man sich im Internet informieren unter  www.landkreis-kronach.de  (im Suchfeld bitte „Pflichtumtausch“ eingeben) oder telefonisch unter  09261/678-304.