Aufruf zur Übernahme eines Ehrenamtes als Wahlhelfer/in
Eine Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Nur durch Sie, Ihre Mitwirkung, Unterstützung und Motivation kann eine lebendige Demokratie funktionieren.
Möchten auch Sie Demokratie hautnah miterleben und sich direkt an der Durchführung der Wahl beteiligen? Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde Stockheim wahlberechtigt?
Dann ist das Ehrenamt als Wahlhelfer/in genau das Richtige für Sie!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Vorbereitungen für die Durchführung der Kommunalwahl sind bereits angelaufen.
Um die Kommunalwahl am 15. März 2020 und auch folgende Wahlen in der gewohnten Art und Weise und bürgernah durchführen zu können, bedarf es zur Besetzung der Urnen- und Briefwahllokale der Gemeinde Stockheim die Unterstützung vieler engagierter und zuverlässiger ehrenamtlicher Helfer.
Die Gemeinde Stockheim benötigt für die Abwicklung der anstehenden Wahlen bis zu 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Viele interessierte Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit mehreren Jahren dabei, andere wiederum sind herzlich willkommen und neu zu gewinnen. Die Gemeinde Stockheim ruft deshalb auf, sich für ein Ehrenamt als Wahlhelfer/in zur Verfügung zu stellen.
Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale der Gemeinde Stockheim oder in einem der Briefwahllokale. Sofern es möglich ist, werden Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in einem bestimmten Wahllokal berücksichtigt; allerdings wird um Verständnis gebeten, wenn dies nicht immer umsetzbar sein sollte und die Zuweisung in ein anderes Wahllokal erfolgt. Zur Ausübung des Ehrenamtes werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Sie werden ausreichend in einer kurzen Schulung vor der entsprechenden Wahl auf Ihre neue Funktion vorbereitet.
Für den Einsatz am Wahltag selbst wird je nach Wahl ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Höhe der Entschädigung variiert bei den einzelnen Wahlen.
Teilweise wird für Mitarbeiter(innen) des öffentlichen Dienstes ein Tag Sonderurlaub gewährt. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem Arbeitgeber/Dienstherren.
Für eine verbindliche Bereitschaftserklärung können Sie persönlich bei uns im Rathaus vorsprechen, oder den hier zur Verfügung gestellten Vordruck verwenden.
Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: Herrn Krause, Tel.: 09265-8070-10.
Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns herzlich bei Ihnen im Voraus.