Elektronische Kommunikation

Regelungen zur elektronischen Kommunikation

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Stockheim ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Gemeinde Stockheim publizierten E-Mail-Adressen, so z. B. auf der Webseite "www.stockheim-online.de".

2. Die Gemeinde Stockheim nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Word für Windows (*.doc, *.docx)
Microsoft Excel (*.xls, *.xlsx)
Portable Data File Version (*.pdf)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

3. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von dreißig (30) Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Stockheim nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

5. Die Gemeinde Stockheim bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Stockheim davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg nicht möglich.

8. Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.

9. Leider kann die Gemeinde Stockheim aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir bitten Sie deshalb, bei formgebundenen Dokumenten (z. B. eigenhändige Unterschrift), auf die Briefpost auszuweichen.

10. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Stockheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.