Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2026“
Mikrozensus 2026: 65.000 Bürger werden bis Jahresende noch befragt.
In Bayern werden jährlich insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres hat bereits etwa die Hälfte der Personen an der Erhebung teilgenommen, weitere rund 65 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in unserer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm182/index.html
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