Belehrung Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) - ("Gesundheitszeugnis") - Termin am 11.03. um 19:30 Uhr in der Rentei

25. Februar 2025 : Dr. Ines Pechtold bietet am 11.03.2025 um 19:30 Uhr in der Rentei eine Belehrung Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) - ("Gesundheitszeugnis") an.

Dr. Ines Pechtold bietet am 11.03.2025 um 19:30 Uhr in der Rentei (Bergwerksstr. 49, 96342 Stockheim) eine Belehrung Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) - ("Gesundheitszeugnis") an.

Das „Gesundheitszeugnis“ wird benötigt wenn du:

- Lebensmittel gewerblich herstellst oder unverpackte Lebensmittel behandelst, verarbeitest und in Verkehr bringst,
- einen Job in einer Küche, Gaststätte, Kantine oder einem Heimservice hast (auch dann, wenn deine Tätigkeiten ausschließlich aus Spül- und Reinigungsarbeiten in einer Küche bestehen),
- kellnerst und immer wieder die Küche betrittst oder du dort ebenfalls Tätigkeiten übernimmst.

Benötigt wird das „Gesundheitszeugnis“ auch, wenn ihr z. B. Speisen, Getränke ausgebt bei Vereinsveranstaltungen, Jubiläen, Festen u. s. w.

Die Belehrung ist für euch kostenfrei.

Bei Interesse bitte Anmeldung an: gemeinde@stockheim.bayern.de bis spätestens 04.03.2025 mit Namen, Adresse und Geburtsdatum!